Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von den Eigentümern von Grundstücken und/oder Gebäuden gezahlt wird. Sie wird von den Kommunen erhoben und dient zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Bewertungsgesetz, welches einen Einheitswert für jedes Grundstück und Gebäude festlegt. Dieser Einheitswert wird mit einem Steuermessbetrag multipliziert, der von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt wird.
Die Grundsteuer unterteilt sich in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie in die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke. Die Grundsteuer B ist in den meisten Fällen relevant, da sie für Wohn- und Gewerbeimmobilien anfällt.
Die Höhe der Grundsteuer kann je nach Gemeinde und Bundesland variieren und wird jährlich von der Gemeinde festgesetzt. Sie orientiert sich in der Regel am Wert des Grundstücks und der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes.
Die Grundsteuer ist eine Pflichtsteuer und muss von jedem Grundstückseigentümer gezahlt werden, unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu erheben und haben dabei einen gewissen Spielraum in der Festsetzung der Steuersätze.
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